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Aktuelle Meldungen

 
13.4.03
Baufinazierung von A bis Z
Ablaufleistung: Auszahlungsbetrag einer Kapitallebensversicherung am Ende der Vertragslaufzeit. Er setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Im Rahmen einer Baufinanzierung dient sie zur Rückzahlung eines tilgungsfreien Darlehens.





Abschlussgebühr: Beim Abschluss eines Bausparvertrags verlangen die Bausparkassen eine Gebühr von 1 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme. Einige Bausparkassen erstatten die Gebühr, wenn der Bausparer später auf das ihm zustehende Bauspardarlehen verzichtet.



Agio: Aufschlag auf den Darlehensbetrag, der vom Kreditnehmer mitverzinst und getilgt werden muss. Beispiel: Bei einem Darlehen von 50.000 Euro und zwei Prozent Agio muss der Darlehensnehmer 51.000 Euro zurückzahlen.



Annuität: Jährlich gleichbleibende Summe aus Zins und Tilgung, die zur Rückzahlung eines Darlehens aufgebracht werden muss. Bei monatlicher Zahlungsweise beträgt die Rate ein Zwölftel der Annuität.



Annuitätendarlehen: Darlehen, für die während der vereinbarten Zinsbindung gleichbleibend hohe Raten aus Zins und Tilgung zu zahlen sind. Da die Restschuld durch die Tilgung abnimmt, sinkt der Zinsanteil der Rate mit zunehmender Laufzeit, während der Tilgungsanteil steigt.



Auflassung: Erklärung, mit der sich Käufer und Verkäufer vor einem Notar über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück einigen.



Auflassungsvormerkung: Oft dauert es nach Abschluss des Kaufvertrags eine Weile, bis der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch schützt ihn davor, dass der bisherige Eigentümer das Grundstück an jemand anderen verkauft.



Aufwendungsdarlehen: Zinsgünstige öffentliche Darlehen, die nach und nach ausgezahlt werden, um die laufenden Finanzierungskosten zu senken. Die jeweiligen Voraussetzungen und die Höhe dieser Darlehen richten sich nach den Förderprogrammen der Bundesländer.


Bauspardarlehen: Zinsgünstiges Baudarlehen, das der Bausparer nach der Zuteilung seines Vertrags beanspruchen kann. Die Höhe des Darlehens ergibt sich entweder aus der Differenz zwischen Bausparsumme und -guthaben zum Zuteilungstermin, oder sie ist als Prozentsatz der Bausparsumme festgelegt. Mitunter hängt sie auch von den erzielten Zinsen und der Höhe des Tilgungsbeitrags ab. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen beträgt meist 4 bis 5 Prozent, die Laufzeit in der Regel acht bis elf Jahre. Bauspardarlehen dürfen nur für "wohnungswirtschaftliche Zwecke" eingesetzt werden, also vor allem zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung von Häusern und Wohnungen, zum Erwerb von Bauland oder zur Ablösung von Altschulden.Bausparsofortfinanzierung: Abschluss eines tilgungsfreien Darlehens zur Vorfinanzierung eines neu abgeschlossenen Bausparvertrags. Bis zur Zuteilung zahlt der Baufinanzierer Zinsen für das Vorausdarlehen und die Sparraten für den Bausparvertrag. Mit der Zuteilung löst er das Vorausdarlehen mit der Bausparsumme (Guthaben und Bauspardarlehen) ab.Bausparsumme: Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Von der Höhe der Bausparsumme hängen die Abschlussgebühr, das Mindestsparguthaben, die Höhe des Bauspardarlehens und der Tilgungsbeitrag ab. Die Bausparsumme wird ausgezahlt, wenn der Vertrag die Voraussetzungen für die Zuteilung (Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl) erfüllt.Bauspartarif: Bausparverträge werden nach festen Tarifen abgeschlossen. Die einzelnen Tarife regeln vor allem Abschlussgebühr, Guthaben- und Darlehenszinssatz, Tilgungsbeitrag, Mindestguthaben und Zuteilungsverfahren. Innerhalb eines Tarifs sind die Bedingungen für alle Bausparer gleich. Anders als bei Banken ist es zum Beispiel nicht möglich, mit einer Bausparkasse über die Höhe des Zinssatzes zu verhandeln.Bearbeitungsgebühr: Einige Kreditinstitute verlangen 0,5 bis 2 Prozent der Darlehenssumme als einmalige Bearbeitungsgebühr. Sie wird entweder wie ein Agio auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen oder wie ein Disagio abgezogen.Beleihungswert: Wert, der bei einem Verkauf der Immobilie nach der Schätzung des Kreditinstituts oder eines Gutachters erzielbar ist - vermindert um einen Sicherheitsabschlag. Der Beleihungswert wird bei selbstgenutzten Immobilien aus dem Sachwert und bei Mietobjekten meist aus dem Ertragswert der Immobilie ermittelt.Beleihungsgrenze: Prozentsatz des Beleihungswertes, bis zu dem eine Bank, Versicherung oder Bausparkasse ein Bauvorhaben mit einem Hypothekendarlehen finanziert. Die Beleihungsgrenzen sind je nach Institut unterschiedlich. In der Regel sind bis zu 80 Prozent des Beleihungswertes finanzierbar. Günstige Konditionen gelten jedoch häufig nur bis zu einer Grenze von 60 Prozent, bei Versicherungsgesellschaften oft nur bis zu 45 Prozent des Beleihungswertes.Bereitstellungszinsen: Zinsen, die ein Kreditinstitut für einen bereitgestellten, aber vom Kreditnehmer noch nicht abgerufenen Kredit verlangt. Häufig verlangen Kreditinstitute ab dem dritten Monat nach der Darlehenszusage 0,25 Prozent Zinsen pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Teil des Gesamtkredits.Bewertungszahl: Von den Bausparkassen berechnete Kennziffer für die individuelle Sparleistung eines Bausparers, nach der sich die Reihenfolge der Zuteilung richtet. In die Bewertungszahl gehen die Höhe der Sparraten, die Sparzeit und oft auch die Höhe des Tilgungsbeitrags ein. Wie sie berechnet wird, ist bei den Bausparkassen verschieden. Der Bausparvertrag kann erst zugeteilt werden, wenn seine Bewertungszahl die Zielbewertungszahl erreicht, die von den Bausparkassen für jede Zuteilungsperiode festgelegt wird - je nach Kasse monatlich, viertel- oder halbjährlich.Cap-Darlehen: Variabel verzinsliches Darlehen mit Zinsober- und / oder -untergrenze. Bei einer allgemeinen Zinssteigerung kann die Bank den Zinssatz erhöhen, während der Laufzeit der Cap-Vereinbarung jedoch nur bis zur Obergrenze. Das Risiko des Kreditnehmers ist dadurch begrenzt. Dafür ist jedoch eine Cap-Prämie zu zahlen, die sich nach der Höhe der Zinsgrenze und der Laufzeit richtet.




Darlehensgebühr: Sie beträgt oft 2 bis 3 Prozent des Bauspardarlehens. Die Gebühr wird dem Darlehen zugeschlagen und muss mitverzinst und getilgt werden. Es gibt inzwischen aber viele Tarife ohne Darlehensgebühr.

Disagio: Abschlag, den die Bank bei der Auszahlung des Darlehens einbehält. Beispiel: Bei einem Disagio von fünf Prozent erhält der Kreditnehmer von einem 50.000-Euro-Darlehen nur 47.500 Euro ausgezahlt. Zu verzinsen und zu tilgen ist aber die volle Nominalschuld von 50.000 Euro Zum Ausgleich für den Auszahlungsverlust zahlt der Kreditnehmer bis zum Ende der Zinsbindung einen niedrigeren Nominalzins als bei voller Darlehensauszahlung.

Eigenheimzulage: Den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie fördert der Staat acht Jahre lang mit einer Eigenheimzulage (Mehr Infos).

Effektivzins: Kreditinstitute sind nach der Preisangabenverordnung verpflichtet, bei Kreditangeboten und im Darlehensvertrag den effektiven Jahreszins anzugeben. Der Effektivzins gibt die tatsächlichen Kosten, den "Preis" eines Kredits, an. Er berücksichtigt neben dem Nominalzins auch Bearbeitungsgebühren, ein Disagio, die Art der Zins- und Tilgungsverrechnung und eventuelle Vermittlungsprovisionen. Der Effektivzins ist der beste Maßstab, Kreditangebote mit gleicher Zinsbindung zu vergleichen. Banken müssen allerdings nicht alle Kreditkosten in den Effektivzins einrechnen. Zusätzlich fallen oft noch Schätzgebühren, Bereitstellungszinsen, Zuschläge für Teilauszahlungen und Gebühren für Kontoführung an.


Grundbuch: Aus diesem öffentlichen Register gehen alle wichtigen Daten eines Grundstücks hervor. Es wird beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt und kann dort eingesehen werden.

Grunderwerbsteuer: Beim Kauf eines Grundstücks wird Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufpreises fällig. Erst wenn die Steuer gezahlt ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die der Käufer nicht in das Grundbuch eingetragen wird.

Grundpfandrecht: Zur Sicherung eines Kredits können Grundstücke mit einem Pfandrecht belastet werden. Kommt der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Grundpfandrechtgläubiger das Grundstück zum Beispiel versteigern lassen. Das Grundpfandrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Es zählen dazu vor allem Hypotheken und Grundschulden. Lasten mehrere Grundpfandrechte auf einem Grundstück, wird eine Rangfolge festgelegt. Eine erstrangige Hypothek oder Grundschuld bietet dem Kreditgeber die höchstmögliche Sicherheit.

Grundschuld: Verpfändung eines Grundstücks. Im Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld keine konkrete Forderung des Gläubigers voraus. Mit der Tilgung reduziert sich die Schuld gegenüber dem Kreditgeber, die im Grundbuch eingetragene Grundschuld bleibt jedoch unverändert. Sie kann deshalb auch nach der (Teil-) Rückzahlung eines Darlehens für ein neues Darlehen verwendet werden, ohne dass erneut eine Grundschuld bestellt werden muss.

Guthabenzins: Beträgt je nach Bausparkasse und Tarif zwischen 1,25 und 3 Prozent. Bei einem Darlehensverzicht erhöht sich die Verzinsung bei einigen Tarifen auf bis zu 5 Prozent. Je höher der Guthabenzins, desto höher fällt später auch der Darlehenszins aus. Bei einigen Tarifen kann der Bausparer zwischen verschiedenen Guthabenzinsen wählen und den Zinssatz nachträglich wechseln.

Hypothek: Wie die Grundschuld ist auch die Hypothek (wörtlich: Unterpfand) eine Form der Kreditsicherung. Da der Bestand der Hypothek an die Darlehensforderung geknüpft ist, nimmt sie im Laufe der Tilgung im gleichen Umfang wie die Darlehensschuld ab. Ist das Darlehen zurückgezahlt, wird die Hypothek gelöscht. Baukredite werden heute kaum noch über eine Hypothek, sondern fast ausschließlich über eine Grundschuld gesichert.

Hypothekendarlehen: Sammelbegriff für Kredite, die grundpfandrechtlich über eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind.

Kapitallebensversicherung: Kombination aus langfristigem Sparvertrag und Risikolebensversicherung. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme und die angesammelten Überschüsse an die Hinterbliebenen aus. Im Erlebensfall erhält der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit die Ablaufleistung ausgezahlt. Kapitallebensversicherungen können zur indirekten Tilgung eines Hypothekendarlehens verwendet werden: Ein tilgungsfreies Darlehen wird dann mit einer fälligen Lebensversicherung auf einen Schlag getilgt. Die Lebensversicherung dient in erster Linie dazu, das für die Rückzahlung erforderliche Kapital anzusparen. Nur ein kleiner Teil der Prämie wird für Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall benötigt.


Makler-Provision: Vermittelt ein Makler ein Objekt, fällt eine Provision von 3,48 bis 6,96 Prozent des Kaufpreises an, die in der Regel der Käufer zahlen muss (regional unterschiedlich).Mindestsparguthaben: Bevor ein Bausparvertrag zugeteilt wird, muss der Bausparer je nach Tarif 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme ansparen.Nichtabnahmeentschädigung: Fällt an, wenn ein Darlehensnehmer ein zugesagtes Darlehen nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt. Die Höhe ist entweder im Vertrag festgelegt oder richtet sich nach dem entgangenen Gewinn der Bank und dem eventuell zusätzlich - wegen inzwischen gesunkener Zinsen - entstandenen Zinsschaden.Nominalschuld: Kreditbetrag, der zu verzinsen und zu tilgen ist. Auch wenn der Kreditnehmer zum Beispiel durch den Abzug von Bearbeitungsgebühren oder eines Disagios weniger Geld von der Bank erhält, ist für die Berechnung der Zinsen und der Tilgung stets die Nominalschuld maßgebend.Nominalzins: Zinssatz, mit dem die Nominalschuld zu verzinsen ist. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der zusätzliche Kreditkosten berücksichtigt und daher höher als der Nominalzins ist.Notarkosten: Jeder Grundstückskauf muss notariell beurkundet werden. Die Kosten zahlt der Käufer. Sie betragen inklusive Grundbuchkosten zirka 1,5 Prozent des Kaufpreises.Öffentliche Baudarlehen: Zinsgünstige oder zinslose staatliche Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaus. Höhe und Voraussetzungen der Förderung, zum Beispiel Einkommens- und Wohnflächengrenzen, sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich festgelegt. Für Auskünfte und Anträge ist in der Regel die Gemeinde- oder Kreisverwaltung zuständig.Optionstarif: Mit einem Bausparvertrag zum Optionstarif (Wahltarif) hat der Bausparer noch bis zur Zuteilung die Wahl zwischen verschiedenen Guthabenzinssätzen und Tilgungsbeiträgen für das Bauspardarlehen. So bietet sich ein Wechsel zu einem höheren Guthabenzins an, wenn der Bausparer seine ursprünglichen Baupläne aufgibt. Mit der Wahl eines höheren Tilgungsbeitrags lässt sich die Zuteilung beschleunigen. Bei einigen Tarifen ist es auch möglich, durch die Wahl des Tilgungsbeitrags die Höhe des Bauspardarlehens zu beeinflussen.Regelsparbeitrag: Regelmäßigen Sparraten, die Bausparkassen ihren Bausparern in der Ansparphase als Leitlinie vorgeben. Der Regelsparbeitrag beträgt üblicherweise monatlich 3 bis 10 Promille der Bausparsumme. In der Praxis kann jedoch jeder seinen Bausparvertrag ansparen, wie er will, also jederzeit höhere Beiträge zahlen oder eine Zeitlang mit dem Sparen aussetzen.Restschuldversicherung: Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die im Todesfall für die Restschuld eines Darlehens aufkommt. Eine Restschuldversicherung dient ausschließlich der finanziellen Absicherung der Familie. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung erhält der Versicherte am Ende der Vertragslaufzeit kein Geld ausgezahlt. Dafür sind die Beiträge sehr viel niedriger.Rückkaufswert: Geldbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft nach einer Kündigung einer Lebensversicherung auszahlt.




Schätz- oder Wertermittlungsgebühr: Die meisten Banken und Versicherungen verlangen eine Gebühr für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie. Schätzer kann sowohl ein Mitarbeiter der Bank als auch ein vereidigter Sachverständiger sein. Die Schätzgebühr beträgt in der Regel 0,2 bis 0,5 Prozent der Darlehenssumme, mitunter auch des Objektwerts.

Sondertilgung: Zahlung des Kreditnehmers, die über die im Vertrag vereinbarte regelmäßige Tilgung hinausgeht. Bei Hypothekendarlehen sind Sondertilgungen vor Ablauf der Zinsbindung meist nicht vorgesehen. Das Recht auf Sondertilgung muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden, sonst kann die Bank Sondertilgungen ablehnen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Teilauszahlung: Bei einem Bauvorhaben zahlen Kreditinstitute das Darlehen meist in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus. Die erste Tilgung beginnt in der Regel nach vollständiger Auszahlung des Darlehensbetrags.

Teilauszahlungszuschlag: Bis zur Vollauszahlung verlangen einige Banken und Versicherungen einen erhöhten Nominalzinssatz auf den bereits ausgezahlten Kreditbetrag. Üblich ist ein Aufschlag von einem Prozentpunkt.

Tilgung: Anteil der Rate, mit dem ein Darlehen zurückgezahlt wird. Der Tilungssatz beträgt bei Kreditinstituten anfangs häufig nur ein bis zwei Prozent der Darlehenssumme im Jahr. Da die Schuld durch die Tilgung ständig kleiner wird, sinkt der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil steigt. Beispiel: Bei einem Prozent Tilgung und sieben Prozent Zins ergibt sich eine Laufzeit von etwa 30 Jahren. Bei zwei Prozent Tilgung sind es nur noch 22 Jahre.


Tilgungsbeitrag: Monatliche Rate aus Zins und Tilgung, die zur Rückzahlung eines Bauspardarlehens gezahlt werden muss. Bei den klassischen Finanzierungstarifen liegt der Tilgungsbeitrag oft bei 6 Promille der Bausparsumme. Optionstarife lassen Bausparer ein Wahlrecht zwischen verschiedenen Raten von beispielsweise 5, 6 oder 8 Promille der Bausparsumme. Die Wahl einer hohen Tilgungsrate erhöht die Bewertungszahl des Vertrags und wird mit einer schnelleren Zuteilung belohnt.

Tilgungsfreie Darlehen: Kredite, für die während der Laufzeit nur Zinsen (keine Tilgung) zu zahlen sind. Die Rückzahlung erfolgt auf einen Schlag am Ende der Laufzeit, zum Beispiel aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder der Auszahlung aus einem Bausparvertrag. Weil die Schuld während der Laufzeit nicht abnimmt, werden diese Darlehen auch Festhypotheken, Festbetragsdarlehen oder endfällige Darlehen genannt.

Überschussbeteiligung: Von einer Lebensversicherung an ihre Kunden ausgeschüttete Erträge, die über die garantierte Versicherungssumme hinausgehen. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wird die Überschussbeteiligung zum Vertragsende zusammen mit der garantierten Versicherungssumme ausgezahlt. Auch bei Risikolebensversicherungen fallen Überschüsse an. Sie werden in der Regel jährlich mit den Beiträgen verrechnet.


Variabel verzinsliches Darlehen: Das Kreditinstitut kann den zunächst vereinbarten Zinssatz jederzeit der Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt anpassen. Steigende Zinsen kann sie an den Kunden weitergeben. Auf der anderen Seite ist sie verpflichtet, den Darlehenszins bei Zinssenkungen herabzusetzen. Kredite mit variablen Zinsen kann der Darlehensnehmer jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Vorfälligkeitsentschädigung: Ablösesumme, die eine Bank verlangt, wenn ein Kreditnehmer ein Festzinsdarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen will. Die Bank darf dabei allerdings nur den Ausgleich des Schadens verlangen, der ihr durch die vorzeitige Ablösung tatsächlich entsteht.

Vorfinanzierung: siehe Zwischenfinanzierung

Vorschaltdarlehen: Kurzfristiges Hypothekendarlehen mit einem festen Zinssatz, das während der Laufzeit jederzeit gekündigt oder vorzeitig verlängert werden kann. Bei sinkenden Zinsen kann der Kunde also besonders schnell aus dem Kreditvertrag aussteigen und sich auf diese Weise einen günstigeren Zinssatz sichern. Mit Vorschaltdarlehen können Bauherren beispielsweise gut Hochzinsphasen überbrücken. Diese Darlehensform ist jedoch normalerweise teurer als andere Festzinsdarlehen.

Wohnungsbauprämie: Der Staat fördert jährliche Sparleistungen auf einem Bausparvertrag bis zu 512 Euro (Ledige) oder 1.024 Euro (Ehepaare) mit einer zehnprozentigen Wohnungsbauprämie. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro bei Ledigen und 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt.

Zinsbindung: Gibt an, wie lange der vereinbarte Zinssatz gültig ist. Nach Ablauf der Zinsbindung muss über Zinssatz und Festschreibung neu verhandelt werden.

Zinsen: siehe Bereitstellungs-, Effektiv-, Guthaben- und Nominalzinsen.

Zins- und Tilgungsverrechnung: Art der Kontoführung auf dem Kreditkonto. Die meisten Institute verrechnen die Raten des Kunden sofort bei ihrem Eingang. Die Zinsbelastung erfolgt monatlich oder vierteljährlich. Einige Institute aber rechnen die Rate des Kreditnehmers verzögert an. Beispiel: Der Kunde zahlt am Monatsanfang, die in der Rate enthaltene Tilgung verringert die Restschuld aber erst zum Monatsende oder zum Ende des Quartals. Der Kreditnehmer zahlt dann Zinsen auf einen Kapitalbetrag, den er bereits getilgt hat. Dadurch sind die Zinsen höher als bei taggenauer Anrechnung der Raten. Im Effektivzins ist die zinserhöhende Wirkung der jeweiligen Zins- und Tilgungsverrechnung bereits berücksichtigt.

Zuteilung: Zeitpunkt, ab dem die Bausparkasse die Bausparsumme zur Auszahlung bereithält. Die Zuteilung erfolgt in der Regel zwei bis neun Monate nach dem Stichtag, an dem Mindestsparguthaben und Zielbewertungszahl des Bausparvertrags erreicht sind.

Zwischenfinanzierung: Wird die Bausparsumme benötigt, bevor der Bausparvertrag zugeteilt ist, kann diese Lücke mit einer Zwischenfinanzierung geschlossen werden. Für diesen Zeitraum nimmt der Baufinanzierer einen tilgungsfreien Zwischenkredit in Höhe der Bausparsumme auf. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt ist, wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst. Ist das Mindestguthaben noch nicht angespart, sprechen die Bausparkassen auch von einer Vorfinanzierung.







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